Bibliotheksordnung

Prof. Heidemarie Leban

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Bibliotheksordnung für die Benutzung der multimedialen Schulbibliothek Waltergasse

  • Die Schulbibliothek Waltergasse steht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft offen: als Lern- und Leseraum, für Informationssuche und als Rechercheort, zur Kommunikation und Präsentation
  • Für Entlehnung und Beratung sind die Schulbibliothekarin und ihr Team zuständig.
  • Die Bibliotheksöffnungszeiten sind dem Aushang vor dem Bibliothekseingang und und der Homepage der Schule zu entnehmen. Auch in den Klassenräumen gibt es diesbezügliche Information.
  • Jeder Leser und jede Leserin erhält einen Entlehnausweis, der seine Gültigkeit bis zur Abmeldung von der Schule bzw. bis zum Ende der 8.Klasse behält. Entlehnungen für MaturantInnen sind nach Absprache mit der Bibliothekarin möglich.
  • Die Entlehndauer beträgt zwei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich. Nachschlagewerke sind grundsätzlich nicht entlehnbar.
  • Die Entlehnung ist kostenlos. Es dürfen höchstens drei Medien entlehnt werden.
  • Essen und Trinken ist in der Bibliothek zum Schutz der Bücher untersagt.
  • Bei Verlust oder grober Beschädigung eines Mediums ist entsprechender Ersatz zu leisten.
  • Die Benutzung der PC- und Internetarbeitsplätze unterliegt der allgemeinen Schulordnung.
  • In der Schulbibliothek herrscht eine ruhige Arbeit- und Leseatmosphäre. Beim Verlassen der Bibliothek sind Sessel, Sitzpölster und Medien zurückzustellen.

Hier gibt es die Benutzerordnung der Schulbibliothek zum Ausdrucken (22 KB)

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