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(gültig bis einschließlich 2012/13)
Formen der Reifeprüfung
Variante 1:

Variante 2:

Variante 3:

Variante 4:

Variante 5:

Variante 6:

Variante 7:

Legende:
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Schriftliche Klausurarbeit:
verpflichtend: D, FS (Fremdsprache), M.
* ... zu wählen: Bi, Ph, ACG, weitere FS
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Mündliche Reifeprüfung: K + S + Schwerpunktfrage
K (Kernfrage)
S (Spezialfrage)
Schwerpunktfrage:
WP (Frage aus dem vertiefendend und erweiterten Wahlpflichtgegenstand)
FÜ (fächerübergreifende Frage; 2 Pflichtgegenstände verbindend)
eSP (ergänzende Schwerpunktfrage in Kombination mit einem Bereich
...- eines schulautonomen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenstandes
...- aus Informatik (WP mit mindestens 4 Wochenstunden)
...- der 1. oder 2. lebenden Fremdsprache)
FBA (Frage zur Fachbereichsabeit)
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FBA (Fachbereichsarbeit) |
Fachereichsarbeit (FBA)
- Thema aus dem Stoffbereich eines oder zweier mündlich wählbarer Unterrichtsgegenstände
(ein WP kann nur in Verbindung mit einem Pflichtgegenstand gewählt werden).
Abgabe des gewählten Themas mit einer Grobdisposition spätestens in der 4. Schulwoche.
- Bei einer fächerübergreifenden Themenstellung ist die FBA einem Pflichtgegenstand (keinem WP) zuzuordnen.
- Betrifft die FBA eine lebende Fremdsprache, so ist sie in dieser Sprache zu verfassen.
- Abgabe der FBA + Begleitprotokoll: 1. Woche des 2. Semesters.
- Der Rücktritt von der FBA ohne Rechtsfolgen ist bis zur 1. Woche nach den Weihnachtsferien möglich.
- Bei negativer Beurteilung:
- Bekanntgabe der neu gewählten Form der Reifeprüfung spätestens 1 Woche vor der Klausur.
- Zulassung im Haupttermin zu allen Klausuren und jenen mündlichen Teilprüfungen, die durch die Änderung der Form nicht betroffen sind.
- Zulassung im 1. Nebentermin zu den übrigen mündlichen Teilprüfungen.
- Eine Wiederholung der FBA ist unzulässig!
Klausurarbeiten (mit Angabe der Arbeitszeit in vollen Stunden)
- Wahl:
- bei 3 Klausurarbeiten: D (5) + Fremdsprache (nicht WP) (L 4, sonst 5) + M (4)
- bei 4 Klausurarbeiten: zusätzlich eine weitere Fremdsprache (nicht WP)
(L 4, sonst 5) oder ein alternativer Pflichtgegenstand: ACG (5)
oder Bi (4) oder Ph (4).
- Bei negativer Beurteilung von:
- 1 oder 2 Arbeiten: 1 oder 2 zusätzliche mündliche Teilprüfungen, sofern diese Prüfungsgebiete nicht bereits zur mündl. Prüfung gewählt wurden.
- 3 oder 4 Arbeiten: kein Antreten zu mündlichen Prüfungen.
Mündliche Teilprüfungen
Fächergruppen:
| A |
Rel, D, H, PP, ME, BE, MED |
| B |
FS (nicht WP) |
| C |
Gg, M, ACG, Bi, Ch, Ph, Inf (
ab 6.Kl.: mind. 6-stündig; auch als WP ) |
Zu wählen ist:
- ein Prüfungsgebiet aus B; diese FS muss eine lebende sein, sofern zur
Klausur keine lebende FS gewählt wurde
- ein Prüfungsgebiet aus C
- ein Prüfungsgebiet aus A, B oder C
- (nur bei Variante 4, 5 und 6): ein Prüfungsgebiet aus A, B oder C
Voraussetzungen für die Wahl von...
- Religion:
- Besuch in der 5.-8. Klasse oder Besuch in der 8. Klasse + erfolgreich abgeschlossene Externistenprüfung über die voran gegangenen Schulstufen.
- Freigegenständen:
- Diesbezügliche Bestimmungen siehe § 18 Abs. (3)- (6) der Reifeprüfungsverordnung.
Umfang und Inhalt:
- Kernfragen (K):
- Bezug auf die wesentl. Bereiche der gesamten OST (Hinweis im 1. Semester der 8.Kl.).
- Zuordnung einzelner Themenbereiche an Kandidaten vor der Prüfung ist unzulässig.
- Spezialfragen (S):
- Bezug auf die Themenbereiche der gesamten OST mit höheren Anforderungen an Detailkenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten. Bei der Vorbereitung des vereinbarten Themenbereichs ist sicherzustellen, dass ein über den Unterricht hinausgehender Bildungserwerb nachgewiesen werden kann.
- Zu Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse hat der Kandidat einen Themenbereich bekannt zu geben.
- Dieser Themenbereich muss von Art und Umfang her mehrere Aufgabenstellungen
zulassen und darf im Unterricht nicht soweit vorbereitet werden,
dass die Eigenständigkeit der Prüfungsleistung beeinträchtigt würde.
- Das Einvernehmen mit dem Prüfer ist herzustellen.
- Bestandteile jeder mündl. Teilprüfung: 1 K (2 werden vorgelegt, 1
ist zu wählen) + 1 S (1 wird vorgelegt; keine Möglichkeit der Abwahl);
Ausnahme: bei einer FBA entfällt die Spezialfrage.
- Schwerpunktprüfung:
- Jeder Schüler muss eine Schwerpunktprüfung ablegen!
- Sie umfasst zusätzlich zur K + S (Vorlage s.o.) je nach gewählter Form eine:
- vertiefende Frage (s. Varianten 1 u. 4): aus dem Bereich des zugeordneten
vertiefenden und erweiternden WP (bzw. auch darüber hinaus reichend,
wenn "sinnvoll und zweckmäßig").
(Vorlage von 2 Fragen, 1 ist zu wählen) oder
- fächerübergreifende Frage (s. Varianten 2 und 5): Bezug auf die Querverbindungen
zwischen den beiden Prüfungsgebieten (Vorlage von 2 Fragen, 1 ist zu
wählen) oder
- ergänzende Schwerpunktfrage (s. Varianten 3 und 6): in sinnvoller
Kombination mit einem Bereich …
- eines schulautonomen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenstandes
- aus Informatik (WP mit mindestens 4 Wochenstunden)
- der 1. oder 2. lebenden Fremdsprache
- Frage zur FBA (s. Variante 7): Vorlage von 1 Aufgabenstellung (keine
Abwahlmöglichkeit), die in einem Prüfungsgespräch die Präsentation und
Diskussion der FBA einschließl. ihres Umfeldes umfasst.
- Zusätzliche mündliche Prüfungen nach negativen Klausurarbeiten bestehen aus 2 K (3 werden vorgelegt, 2 müssen gewählt werden).
Jahresprüfung
- Bei negativer Beurteilung in einem Gegenstand der 8. Kl.
- Schriftlich (nur in Schularbeitsfächern):
- Zusätzliche schriftliche Arbeit (100 Minuten) über den Stoff der 8. Klasse am 1. Schultag nach den Klausuren.
- Sie entfällt, sofern dieser Gegenstand Prüfungsgebiet der Klausur ist.
- Mündlich (in allen Gegenständen):
- 2 Fragen über den Stoff der 8. Klasse (keine Abwahlmöglichkeit).
- Sie findet gemeinsam mit den mündl. Prüfungen im Haupttermin statt.
- Eine Jahresprüfung in LÜ hat als praktische Klausur zu erfolgen.
Zusatzprüfungen (zum Erwerb einer Hochschulberechtigung)
- In L und ACG möglich: schriftliche und mündliche Teilprüfungen im Rahmen
der Hauptprüfung.
Wiederholung
- Die Prüfungskommission bleibt dieselbe wie beim ersten Antreten.
- Es sind 3 Wiederholungen möglich.
- Die Kandidaten sind verpflichtet sich zu den gewählten Terminen rechtzeitig anzumelden (siehe Anschlag an der Amtstafel!).
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